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Kratz Lüftungstechnik
GmbH



Ginsterweg 19
D-42781 Haan

Telefon: 02129 - 565 10 15
Telefax: 02129 - 565 10 99


   
 
PRÜFBUCH
 

Der Betreiber von Küchenabluft- und Lüftungsanlagen hat eigenständig dafür zu sorgen, dass in Abständen von längstens einem Jahr eine Prüfung nach den bestehenden Verordnungen und Richlinien stattfindet. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbuch einzutragen, das jeder Anlage beiliegt.

Folgendes muß in einem Prüfbuch enthalten sein:

  • Datum und Umfang der Prüfung
  • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob einem weiteren Betrieb der Anlage Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über eventuelle notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers
  • Prüfplakette auf der Anlage inklusive Angaben über den nächsten Prüftermin

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Beseitigung der bei der Prüfung festgestellten Mängel im Prüfnachweis vermerkt werden. Die Prüfnachweise müssen bei Bedarf eingesehen werden können.

Küchenabluft- und Lüftungsanlagen dürfen ohne gültige Prüfung nicht betrieben werden. Ohne gültige Prüfbescheinigung verliert der Betreiber im Schadensfall jeden weiteren Versicherungsschutz!

Sollten Sie kein Prüfbuch vorliegen haben, erstellen wir für Sie bei der ersten Prüfung ein neues Prüfbuch. Gerne übersenden wir Ihnen auch unseren Wartungsvertrag. Sie müssen dann nicht mehr selbst an die fälligen Prüfungen denken, sondern wir melden uns jedes Jahr pünktlich bei Ihnen und vereinbaren einen Termin. Ihr Betriebsablauf wird durch die Prüfung natürlich nicht gestört - Auf Wunsch kann Ihre Anlage auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten geprüft werden.