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DIN EN 15780
Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen –
Sauberkeit von Lüftungsanlagen
DIN EN 15780
 

Diese Norm gilt für Lüftungs- und Klimaanlagen und definiert die Kriterien für die erste Bewertung der Sauberkeit sowie die Reinigungsverfahren für diese Anlagen.

Diese Norm legt Anforderungen und Verfahren fest, die zur Bewertung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit von Lüftungsanlagen erforderlich sind, darunter:

  • Vorgehensweise bei der Bewertung des Reinigungsbedarfs
    (optisch, Messungen)
  • Bewertungshäufigkeit (allgemeine Hinweise)
  • Wahl des Reinigungsverfahrens
  • Vorgehensweise bei der Bewertung des Ergebnisses der Reinigung

5. Kriterien für Sauberkeit und Bewertung

5.1 Allgemeines
(…)
Die wesentliche Aufgabe besteht darin, die gesamte Lüftungsanlage so auszulegen und auszuführen, dass sie während ihrer gesamten Lebensdauer in einem ausreichend sauberen Zustand gehalten werden kann.

5.2 Bewertung des Reinigungsbedarfs
Die Überprüfung der Funktionalität und Sauberkeit der Lüftungsanlage ist Teil der ordnungsgemäßen Wartung der Lüftungsanlagen. Die Überprüfung der Sauberkeit kann hauptsächlich zwei Gründe haben:

  • Überprüfen, ob die Lüftungsanlage schmutzig ist und gereinigt werden muss (Überschreiten eines „Sauberkeitsgrads“);
  • Beurteilung der Sauberkeit nach der Reinigungsarbeit (zur Überprüfung der Reinigungsarbeiten).

5.3 Wahl des Reinigungsverfahrens
In den Abnahmedokumenten sind die Reinigungsverfahren festzulegen und Hinweise zum Erreichen der zu reinigenden Stellen anzugeben. Das Reinigungsverfahren kann je nach Luftverteilungssystem variieren. Normalerweise sind bei Zuluftanlagen und allgemeinen Abluftanlagen Trockenreinigungsverfahren ausreichend.

Nassreinigungsverfahren (oder eine Kombination aus Trocken- und Nassreinigung) können bei Fortluftleitungen in Großküchen und ähnlichen Anlagen erforderlich sein, bei denen die abgeführte Luft, Rauch, Fett und/oder weitere ähnliche Verunreinigungen enthält.

In den Anleitungen zu sämtlichen Nassreinigungsverfahren muss ein Warnhinweis hinsichtlich der Anwendungsbedingungen und -einschränkungen enthalten sein, zum Beispiel, dass das Verfahren nur bei Luftleitungen mit hohen Dichtigkeitsanforderungen und mit glatten Luftleitungsoberflächen anzuwenden ist und dass die Luftleitungen eine Neigung aufweisen müssen, um ein Verbleiben der Reinigungsflüssigkeit in den Luftleitungen zu verhindern.

Im Luftleitungsnetz muss eine ausreichende Anzahl von Revisionstüren vorgesehen sein. Darüber hinaus muss die Reinigung von in den Luftleitungen angebrachten Hindernissen wie zum Beispiel Klappen, Schalldämpfern usw. mit besonderer Vorsicht erfolgen. In vielen Fällen sind nach oder vor einem derartigen Hindernis zusätzliche Revisionstüren erforderlich, wobei das Hindernis dann vorsichtig gereinigt werden kann. Anforderungen an die Anordnung von und den Abstand zwischen Revisionstüren sind in EN 12097 und EN 13779 enthalten.

6. Methodik
6.1 Allgemeine Methodik

(…) Sowohl bei der Bewertung des Reinigungsbedarfs als auch bei der Überprüfung des Reinigungsergebnisses ist die Anlage zunächst einer Sichtprüfung zu unterziehen. Besteht nach der Sichtprüfung Uneinigkeit oder Unsicherheit hinsichtlich der Sauberkeit oder des Reinigungsbedarfs, sind objektive Messungen erforderlich.

6.2 Bewertung des Reinigungsbedarfs
6.2.1 Allgemeines

Die Bewertung des Sauberkeitsgrads der Anlage ist wichtig, um das anzuwendende Reinigungsverfahren zu definieren. Anlagenbauteile gelten als verunreinigt, wenn Sichtprüfung und analytische Überprüfung das Vorhandensein von Staub oder mikrobiellem Wachstum im Inneren ergeben. Die Bewertung erfolgt durch Inspektion. Die anzuwendenden Reinigungsverfahren und die erforderlichen Kontrollen zur Umweltbelastung sollten sich aus der Staubansammlung, den unterschiedlichen Arten von Verunreinigungsstoffen sowie der „bakteriellen Ansammlung“ ergeben.

Die im Hinblick auf eine Reinigung zu überprüfenden Bauteile beginnen bei dem Außenlufteinlass und sollten mindestens folgende Elemente umfassen:

  • Zentrale RLT-Geräte - Die Bewertung zentraler RLT-Geräte sollte sämtliche zugehörigen Bauteile und Abschnitte umfassen: Ventilatorabschnitt, Filter, Ansaugluftkammern, Erwärmer und Kühler, Kondensatwanne, Schalldämpfer, Wärmerückgewinnungsabschnitt und Befeuchterabschnitt, einschließlich Tropfenabscheider
  • Zuluftleitungsnetz, einschließlich sämtlicher Arten von Luftdurchlässen, Schalldämpfern, in den Luftleitungen montierte Erwärmer und Kühler, Klappen und Ventile
  • Abluftleitungsnetz, einschließlich sämtlicher Arten von Bauteilen

6.2.2 Inspektionsplan
Der Inspektionsplan besteht aus folgenden Angaben:

  • Prüfplan und Berichte
  • Festlegung, welche Anlagen einer Inspektion unterzogen werden
  • Festlegung der Inspektionsstelle und der Probe (siehe Anmerkung)
  • Wahl der Ausrüstung und der Werkzeuge

6.2.3 Verfahren zur Einschätzung der Staubansammlung
Zur Einschätzung der Sauberkeit von Lüftungsanlagen werden unterschiedliche Verfahren angewendet. Die einfachsten Verfahren beruhen auf mehr oder weniger subjektiven Beobachtungen der Sauberkeit der Lüftungsanlage in Kombination mit der Verwendung spezieller Geräte. (…)

6.2.3.2 Verfahren zur Überprüfung von abgelagertem/n Staub und Mikroorganismen
Die meisten Verfahren zur Überprüfung der Sauberkeit von Lüftungsanlagen beruhen auf der Messung der Masse des Staubs und Schmutzes, der sich auf einem bekannten Oberflächenbereich abgelagert hat. Bei dem Verfahren der Probenahme über einen Filter wird der Staub über einen gewogenen Filter, ohne oder mit Filtergehäuse, abgesaugt. Im letztgenannten Fall wird der an den Wänden des Filtergehäuses sitzende Staub einfach mit zu der Probe gezählt. Zum Lösen des Staubs von der Oberfläche wurden verschiedene Verfahren entwickelt.

Es ist auch möglich, die Probe ohne Absaugen durch Abwischen am Filter mit einem Vliesstofftuch zu entnehmen. Durch Verwendung eines Lösungsmittels kann der Staub besser von der Oberfläche gelöst werden, wodurch sich das Verfahren besonders für fettige Feststoffe eignet.

Um abgelagerte Staubpartikel von der Oberfläche aufzunehmen, wird auch ein Klebestreifen verwendet. Der Klebestreifen wird vor und nach der Aufnahme des Staubs gewogen, und die Differenz der Masse wird bei der Berechnung der auf der Oberfläche vorhandenen Staubdichte verwendet.

Durch die Form und die Maße des Klebestreifens ist die Fläche der Probenahme eingeschränkt. Auf sehr staubigen Oberflächen ist die Zweckmäßigkeit des Verfahrens aufgrund der begrenzten Aufnahmefähigkeit des Klebestreifens ebenfalls begrenzt, da keine objektiven Werte erhalten werden können.

Das Gelstreifenverfahren wird zur Überprüfung der Sauberkeit von Innenflächen angewendet. (...) Das optische Verfahren mit Gelatinestreifen oder mit halbtransparenten Klebestreifen kann auch verwendet werden, um die Sauberkeit von Luftleitungen, insbesondere nach deren Reinigung einzuschätzen.

Ein weiteres Verfahren beruht teilweise auf dem Verfahren zur Prüfung der Ablagerungsdicke. Die Dicke der Staubschicht wird mit Hilfe eines Spezialgeräts gemessen. (...)

Der Umfang der mikrobiellen Verunreinigung wird üblicherweise mit Hilfe des Kultivierungsverfahrens bestimmt, das außerdem die Feststellung der Gattung und der Art der Mikroorganismen ermöglicht. Die Bestimmung der Pilzsporen- und Bakterienzahl kann an der am Filter entnommenen Staubprobe vorgenommen werden. (...)

6.4 Reinigungsverfahren
Beispiele für Reinigungsverfahren sind:

Trockenreinigung

  • Absaugen
  • Verwendung von Druckluft
  • Bürsten

Nassreinigung

  • Dampfstrahlen
  • chemische Reinigung
  • Desinfektion

Diese Verfahren können auch für die in den Übergabedokumenten festgelegte Reinigung in regelmäßigen Abständen während des Betriebs angewendet werden.
Die Hinweise des Herstellers zur Reinigung von Sonderbauteilen, z. B. Brandschutz-klappen und Schalldämpfern, sind genau einzuhalten.

7 Einschätzung und Bericht
7.1 Einschätzung der Reinigung
Die endgültige Einschätzung der Reinigung ist vorzunehmen, nachdem alle Teile des gereinigten Luftleitungsnetzes bzw. der gereinigten Anlage als optisch sauber bewertet wurden.

Es ist ein Bericht zu erstellen und zu unterzeichnen. Dieser sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Einzelheiten zum Reinigungsgegenstand (Gebäude, Lüftungsanlage usw.)
  • Adresse, Name oder sonstige eindeutige Bezeichnung des Gebäudes
  • Gebäudeeigentümer bzw. -verwalter
  • Datum von Inspektion, Reinigung und Einschätzung
  • Liste der bereitgestellten Dokumente, einschließlich Dokumentation der Produktzertifikate sowie Anleitungen des Herstellers oder Lieferanten, sofern verfügbar
  • Einzelheiten zu den geprüften Anlagen
  • physische Beschreibung der geprüften und gereinigten Anlagen
  • Auflistung der verwendeten Ausrüstung
  • bei der Reinigung angewendete Verfahren und verwendete Ausrüstung sowie Angaben zur Bewertung vor und nach der Reinigung (optisch, gemessen)
  • Ergebnisse der Bewertung vor der Reinigung
  • Gegenstand der Reinigung (gesamte Anlage/Teil einer Anlage)
  • Ergebnisse der Bewertung nach der Reinigung
  • Dokumentation der Verfahren und der Ausrüstung
  • Empfehlungen (einschließlich empfohlener Zeitpunkt der nächsten Bewertung und Reinigung)