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Kratz Lüftungstechnik
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D-42781 Haan

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Die Hygiene-Ampel
 

Ab 2013 müssen die Restaurants die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen öffentlich machen. Jeder Gast soll schon im Eingangsbereich erkennen können, wie es um die Hygiene in dem jeweiligen Restaurant oder Imbiß bestellt ist. Beschlossen wurde das bundesweit einheitliche Bewertungssystem von den Verbraucherschutzministern der Länder.

Grundlage des Transparenzsystems ist die Risikobeurteilung der Betriebe nach § 6 Abs. 1 AVV Rahmen-Überwachung zur Ermittlung der risikoorientierten Kontrollhäufigkeit. Diese basiert auf den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen.

Bei den Überprüfungen werden Gastronomiebetriebe in Risikoklassen von 1 bis 9 eingeteilt. Je niedriger die Risikoklasse ist, desto häufiger wird der Betrieb kontrolliert. Die Kontrolle in Risikoklasse 1 erfolgt z.B. in einer Frequenz von täglich bis wöchentlich, in der Risikoklasse 9 hingegen nur alle 3-5 Jahre. Nachkontrollen finden ausschließlich nach fachlicher Erfordernis statt.

 

Das Hygiene-Ampel-Punktesystem

Hygieneampel
61 - 80 Punkte: „Anforderungen unzureichend erfüllt“:
Ein so beurteilter Betrieb weist schwerwiegende Mängel auf.
41 - 60 Punkte: „Anforderungen teilweise erfüllt“:
Mehrere und/oder mittelgradig schwere Mängel festgestellt.
0 - 40 Punkte: „Anforderungen erfüllt“:
Keine oder geringfügige Mängel wurden festgestellt.

 

Der Aushang muß für den Gast gut sichtbar angebracht werden

Er muss so angebracht werden, dass er vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt ist. Gut sichtbare Stellen befinden sich beispielsweise an oder in der Nähe der Eingangstür. Bei Gastronomiebetrieben bietet es sich an, den Aushang in unmittelbarer Nähe zur veröffentlichten Speisekarte auszuhängen.

Hygiene-Ampel

Das "Kontrollbarometer" muß ab 2013 gut sichtbar als Aushang für die Kunden bereitgestellt werden.

Gezeigt werden nicht nur das aktuelle Ergebnis, sondern auch die Ergebnisse der drei vorhergehenden Kontrollen.

Der Gastronom gewährleistet, daß der aktuelle Aushang unverändert und unbeschädigt bis zur nächsten amtlichen Kontrolle an dieser Stelle verbleibt. Sollte der Aushang durch Dritte verändert, beschädigt oder entfernt werden, so ist der Gastronom verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Diese hat dem Gastronom ein Ersatzdokument gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen.

Wer keinen direkten Publikumsverkehr hat (z.B. Pizza-Taxis), muss das Ergebnis auf seine Internetseite stellen, wo es leicht zu finden sein muss.

Die Einschätzung der Hygienekontolleure ist ab 2013 für jeden Gast sichtbar!

Deshalb ist es für Gastronomie- und Imbißbetriebe jetzt besonders wichtig, alle entsprechenden Abläufe und Hygienevorschriften innerbetrieblich zu optimieren. Werden eventuelle Missstände aufgedeckt, sollten schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden um bei der offiziellen Begutachtung des Betriebs eine positive Ersteinschätzung, sowie eine günstige Risikobewertung zu erhalten.

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